Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pfenning & Partner KG, Endresstraße 94–96/16, 1230 Wien, FN 664036 z, Handelsgericht Wien

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung des Trainingsformats „Grenzerfahrung" zwischen der Pfenning & Partner KG („Veranstalter") und dem buchenden Unternehmen („Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz, nicht an Verbraucher.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung eines eintägigen Vertriebstrainings mit inhaltlichem Schwerpunkt gemäß Angebot (zum Beispiel Preisverhandlung) sowie begleitenden körperlichen Elementen, nämlich angeleiteter Atemtechnik und Kälteexposition im Eisbad.

(2) Das Training findet in Wien oder Umgebung statt. Der Veranstalter gibt die genaue Location spätestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich bekannt. Er kann die Location aus organisatorischen, behördlichen oder wetterbedingten Gründen wechseln, sofern sie in vergleichbarer Entfernung erreichbar bleibt.

(3) Das Standardformat ist für bis zu zehn teilnehmende Personen ausgelegt. Abweichende Gruppengrößen werden im Angebot gesondert vereinbart.

§ 3 Vertragsabschluss und Vorgespräch

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.

(2) Vor dem Trainingstag findet ein Vorgespräch statt, in dem inhaltliche Schwerpunkte und organisatorische Details festgelegt werden. Der Auftraggeber teilt dem Veranstalter dabei alle für die Durchführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mit, insbesondere besondere Umstände der teilnehmenden Personen, soweit sie ihm bekannt sind.

(3) Der Auftraggeber informiert alle teilnehmenden Personen rechtzeitig vor dem Termin über Inhalt und Ablauf des Trainingstags, insbesondere über die körperlichen Elemente Atemtechnik und Kälteexposition, und leitet ihnen die vom Veranstalter bereitgestellten Unterlagen weiter.

§ 4 Preis und Zahlung

(1) Es gilt der im Angebot vereinbarte Pauschalpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Nicht enthalten sind Anreise, Übernachtung und Verpflegung der teilnehmenden Personen sowie zusätzlich gewünschte Leistungen, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

(3) 50 Prozent des Preises werden mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, die restlichen 50 Prozent 14 Tage vor dem Termin. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Verschiebung und Rücktritt

(1) Der Veranstalter kann den Termin ohne Kosten für den Auftraggeber verschieben, wenn
a) eine behördliche Anordnung die Durchführung der körperlichen Elemente untersagt,
b) für den Veranstaltungstag und -ort eine Unwetterwarnung der GeoSphere Austria der Stufe Orange oder Rot vorliegt, oder
c) die medizinische Begleitung kurzfristig ausfällt und kein gleichwertiger Ersatz gestellt werden kann.
In diesen Fällen wird gemeinsam ein Ersatztermin innerhalb von acht Wochen vereinbart. Geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornogebühren, bezogen auf den vereinbarten Preis:

  • bis acht Wochen vor dem Termin: kostenfrei
  • acht bis vier Wochen vor dem Termin: 30 Prozent
  • vier bis zwei Wochen vor dem Termin: 60 Prozent
  • weniger als zwei Wochen vor dem Termin: 100 Prozent

Eine einmalige Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten ist bis vier Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich.

(3) Sagt der Veranstalter aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen ab, werden geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitere Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle teilnehmenden Personen die Gesundheits-Selbstauskunft und die Teilnahmevereinbarung spätestens sieben Tage vor dem Termin ausgefüllt direkt an den Veranstalter übermitteln. Diese Unterlagen werden nicht an den Auftraggeber weitergegeben.

(2) Personen, die nicht selbst am Training teilnehmen, können nicht als Beobachter anwesend sein.

(3) Der Auftraggeber weist alle teilnehmenden Personen darauf hin, dass die Teilnahme an den körperlichen Elementen freiwillig ist, jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden kann und daraus keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteile entstehen dürfen.

(4) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und ist dadurch eine sichere Durchführung nicht gewährleistet, kann der Veranstalter einzelne Personen von den körperlichen Elementen ausschließen oder den Termin verschieben. § 5 Absatz 2 gilt in diesem Fall entsprechend.

§ 7 Durchführung und Sicherheit

(1) Atemtechnik und Kälteexposition finden unter Anleitung des Veranstalters und mit medizinischer Begleitung statt.

(2) Die körperlichen Elemente werden in abgestufter Intensität angeboten. Jede teilnehmende Person kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aussteigen.

(3) Atemübungen finden räumlich und zeitlich getrennt von der Wasserexposition statt.

(4) Am Trainingstag wird kein Alkohol ausgeschenkt. Es wird nicht gefastet.

(5) Der Veranstalter kann einzelne Personen von den körperlichen Elementen ausschließen, wenn ihre gesundheitliche Verfassung am Trainingstag eine sichere Teilnahme nicht zulässt.

§ 8 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden beim Auftraggeber, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Die teilnehmenden Personen nehmen im Rahmen ihrer eigenen Gesundheits-Selbstauskunft teil. Dies entbindet den Veranstalter nicht von seinen Sorgfaltspflichten nach § 7.

§ 9 Datenschutz und Gesundheitsdaten

(1) Gesundheitsbezogene Angaben werden ausschließlich vom Veranstalter direkt bei den teilnehmenden Personen erhoben und nicht an den Auftraggeber weitergegeben.

(2) Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und ausschließlich zur Sicherheitsbeurteilung für die Teilnahme an den körperlichen Elementen.

(3) Diese Angaben werden sechs Monate nach dem Termin gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, etwa im Schadensfall, entgegensteht.

(4) Foto- und Videoaufnahmen erfolgen nur mit gesonderter, freiwilliger und schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Person.

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort ist Wien. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.